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Zur Gewährleistung des Schutzes komplexer Ökosystem, auf welche wir Menschen angewiesen sind, werden zunehmend Anforderungen an den Natur- und Umweltschutz bei Baumaßnahmen gestellt. Seit der Einführung des „Gesetz[es] über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ (USchadG) im Jahre 2007 werden vermehrt Auflagen in Genehmigungsbescheide aufgenommen, die eine Umweltbaubegleitung (UBB) fordern.

Der Begriff der „Umweltbaubegleitung“ (UBB) umfasst sowohl die „Bodenkundliche Baubegleitung“ (BBB) für den Schutz des Bodens und dessen Funktionen, als auch die „Ökologische Baubegleitung“ (ÖBB) für den Biotop- und Artenschutz. Der Gewässer- und Immissionsschutz sowie die Kreislaufwirtschaft (Verwertung und Entsorgung) bei (Bau-)Vorhaben werden ebenfalls unter dem Begriff der UBB gefasst.

Die zentrale Aufgabe der ÖBB besteht in der Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzungen der landschaftspflegerischen Maßnahmen, einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, wie z. B. die Einrichtung von Tabuzonen und das Einhalten zeitlicher Vorgaben zum Artenschutz.

Der Boden wird im Bauwesen in der Regel als Baugrund oder Baustoff genutzt und erfüllt im Bereich des Bauwerks meist auch keine natürlichen Funktionen mehr. Jedoch wird der das Bauwerk umgebende Boden ohne fachkundige Begleitung (BBB) in der Regel durch z. B. Umschichtung, Ablagerung und Befahrung in Mitleidenschaft gezogen oder geschädigt. Je geringer die nicht vermeidbaren physikalischen Beeinträchtigungen dabei gehalten werden, desto wahrscheinlicher können die natürlichen Bodenfunktionen (z. B. ausreichende Sicker- und Speicherfähigkeit bei Starkregen, Standort für Vegetation) durch nachfolgende Rekultivierungsmaßnahmen vollständig wiederhergestellt werden.

Die frühzeitige Einbindung der Expertise unseres Fachbüros führt nicht nur zur Verringerung vermeidbarer Umweltschäden, sondern außerdem zu einer reibungsloseren Realisierung des (Bau-)Vorhabens sowie zu Kosteneinsparungen durch die Minderung von finanziellen Ausgleichszahlungen und Rekultivierungsaufwendungen.

Wir unterstützen dabei die Bauleitung bei der Lösung bestehender Probleme durch das Aufzeigen von Lösungswegen und um auftretende Fragen fachkompetent zu klären. Wir begleiten Sie bei Planung und Bau als Schnittstelle zwischen Bauherrn, Behörde, Architekt, Fachplanung und ausführenden Firmen und sorgen mit unserer Hinweispflicht für die Umsetzung der Genehmigungsauflagen.

Unsere Leistungen:

Beratung & Erkundung

Begehung der betroffenen Flächen und Auswertung der Standortbeschaffenheit und Schutzbedürftigkeit anhand von Kartenmaterial, Beratung und Begleitung des Auftraggebers im Umgang mit allen Beteiligten

Planung & Ausschreibung

Erstellung von Bodenfunktionsbewertungen im Rahmen der Bauleitplanung und Fachplanung, Erstellung von Bodenschutz-, Bodenmanagement- und Bodenverwertungskonzepten für die Genehmigungsunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung und Ausschreibung

Begleitung & Überwachung

Fachkundige Begleitung und Überwachung von Baumaßnahmen, Rekultivierungs- und Renaturierungsprojekten, Dokumentation zur Einhaltung der natur- und bodenschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen

Verweise